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Gabriel Lembl p282 – Kaiserlicher Leibtrabant


Eltern unbekannt

(* etwa ?1515)

Gabriel Lembl, kaiserlicher Leibtrabant, erhält 1577 in Prag einen Wappenbrief.

Regesten:

 •  Siebmacher, Wappenbuch, Bd.45, Bürgerliche 4, (1890) Bd.V,4.

 •  Lembl. Bürgerliche Geschlechter IV. (Tafel 26).

 •  Gabriel Lembl. Kaiserl. Leibtrabant, erhielt einen Wappenbrief d.d.Prag 18.1.1577.

 •  W.: In R. ein s. Lamm, im rechten Fuß ein Schwert.

 •  Helm: Das Lamm mit Schwert, wachsend.
[Öst. Staats- und Allg. Verwaltungsarchiv, Wappenbrief]
[Karl Friedrich v.Frank: Standeserhebungen....]
[vergl. Herbert E. Lemmel, "Herkunft" S.200]

 •  Der Wappenbrief ist in Prag am 18.1.1577 vom jungen Kaiser Rudolf dem Zweiten ausgestellt. Er ist eine Würdigung für 30 Jahre "getreue und gutwillige Dienste unter Kaiser Karlen dem fünften, Kaiser Ferdinanden und Kaiser Maximilian dem Anderen" und zum Gedächtnis an Feldzüge "in Frankreich, Italia, Teutschlandt und fürnemblich aber auch gegen allgemainer Christenhait Erbfeindt dem Türckhen zu Wasser und Lande..."

 •  "Ein roter oder rubinfarbener Schild ... ein Weiß oder Silberfarbenes Lembl mit rot ausgeschlagener Zunge ... In seinem rechten Vorderfuß ein bloßes Schwerdt ... Auf dem Schildt ein Stechhelm ... darauf zwischen zwei Puff(=Büffel)Hörnern ... das Vorderteil einer weißen oder silberfarbenen Lamblsgestalt mit dem bloßen Schwerdt und rot außgeschlagener Zung ..."
[Österr. Staatsarchiv, Kopie Okt.2013]

→ Der Kampf "gegen die Türken zu Wasser und zu Lande" lässt vermuten, dass Gabriel Lembl schon dabei war, als 1535 Karl der 5. sogar in Tunis gegen die Türken kämpfte. Dann müsste Gabriel Lembl um 1520 oder früher geboren sein und nicht nur "30 Jahre" sondern mehr als 40 Jahre in kaiserlichen Diensten gestanden sein. Vielleicht beziehen sich die "30 Jahre" auf die Stellung als "Leibtrabant". - Bisher ist außer dem Wappenbrief keine Urkunde über Gabriel Lembl gefunden worden, und seine genealogische Einordnung ist völlig offen. Bevor er als junger Mann sich zu den Truppen Karls des 5. anheuern ließ, kann er irgendwo gelebt haben.


[Hermann Hermann: Genealogie und Heraldik bürgerlicher Familien Österreich-Ungarns, Wien 1899]


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