Imh-24/j zur Stammtafel Imh Imh-24/j

Nikol Imhof Na27


Eltern: Imh-23/i Hans Imhof N095, Lucia Groß N099

(* etwa ?1363), † 1403

1402 als erster der Familie im Inneren Rat. Sein einziger Sohn stirbt kinderlos.

∞ mit Anna Stromair Na26

(* etwa ?1370)

ihre Eltern: Andreas Stromer N797, (* etwa ?1330), † 25.8.1393
Stiefbruder des Peter Stromer. Siehe Stro-24/e; ∞ nach 1355 mit Anna Forstmeister N794, (* etwa ?1332)
1351 ist ihr Ehemann Jacob Haller. (Sie ∞1) mit Jakob Haller H107, (* etwa ?1315), † 10.4.1355 in Nürnberg
Siehe Hall-22/y).

Sohn:

1. Andreas Imhof No51, (* etwa ?1395), † 1456
Stadtrichter Nürnberg.

Regesten:

 •  Nicolaus im Hof ward als der erste seines Geschlechtsanno 1402 nebst einem Rummel und einem Zollner zu Nürnberg in den Rat gewählt. Er trug das Dorf Schwartzenbruck vom Reich zu Lehen. † 1415. ∞ Anna Stromer, T.v. Senator Andreas Stromer ∞ Anna Kolerin. - Söhne: Andreas, Sebald, Pancratius.
[Biedermann Tafel 213] - Die hier angegebenen Söhne sind unrichtig.

 •  Nikolaus Imhoff (†1403) 1402 als erster der Familie im Inneren Rat.
[Schultheiß, Finanz... S.102]

 •  Die ihm früher zugeschriebenen Kinder [siehe Biedermann Tafel 213] sind Kinder seines Bruders Hans [Imhoff MVGN 62 S.17]. Andreas (†1456) ist freilich bei Imhoff [MVGN 62] nicht erwähnt, so dass ich ihn hier als Sohn des Nicolaus belasse. (HDL)

Regesten zu Anna Forstmeister:

 •  Anna Colerin genannt Forstmeister ∞1) Herr Jacob Haller, starb 1355; ∞2) Herr Andreas Stromer, Senator zu Nürnberg, † 1393, begraben im neuen Spital zu Nürnberg.

 •  Ihr Vater: Otto (dessen Ehefrauen sind bei Biedermann unrichtig)
[Biedermann Tafel 600 Coler]

Regesten zu Andreas Imhof:

 •  Andreas im Hof war des Reichs Bann- und Stadt-Richter zu Nürnberg. Starb 1456 ohne Kinder zu hinterlassen. Begraben im Predigerkloster, wohin er 200 fl gestiftet hatte. ∞ mit Dorothea Ottnantin, sie † 1476 als Witwe.
[Biedermann Tafel 213] - Hier ist Nicolaus Imhof als sein Vater angegeben, während die anderen bei Biedermann angegebenen Nicolaus-Söhne anders eingeordnet werden müssen.


2015 7 19