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Friedrich v.Planitz ec61 – auf Schloss Planitz


Vater: Pltz-26/a Rudolf Planitzer ec60

(* etwa ?1425), † vor 1464

1463 übernimmt er das väterliche Schloss Planitz und stirbt kurz darauf.

Sohn:

1. Rudolf, (* etwa ?1450) - auf Schloss Planitz, siehe Pltz-28/f

Regesten:

 •  In der Erbteilung 1463 übernimmt er das väterliche Schloss Planitz.

 •  Friedrich muss vor 1464 gestorben sein.

 •  23.10.1464 Lehnsbrief von Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht für die Brüder Hans und Georg und deren Vetter Rudolph von der Planitz...
[Nobert Peschke: Planitz im Wandel der Zeiten, Sutton-Verlag Erfurt, 1998, Einleitung]

→ Der "Vetter" Rudolph muss der Neffe sein, also der Sohn des verstorbenen Friedrich. (HDL)

 •  Nach Friedrichs Tod 1466 bestätigen Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht am 2.7.1467 den Lehnbrief über die Schlösser Planitz und Wiesenburg für Friedrichs Brüder Hans und Georg.
[Richard v.Mansberg, Urkundliche Beiträge..., Dresden 1903. In späteren Publikationen zitiert]

→ Das heißt: Entweder hatte Friedrich keinen Sohn; oder falls er einen Sohn hatte, war dieser noch unmündig. Der Wortlaut der Urkunde ist zu überprüfen!

 •  Friedrich †1466 (†1477 [S.45 oben] ist ein Druckfehler [Auskunft H.Schwarz 2019].

 •  Auf Seite 45 heißt es, dass der Stammsitz Planitz nach Friedrichs Tod an seinen 1476 gestorbenen Bruder Hans kam, und dann an dessen Sohn Rudolf, den Vater des Christof.
[H.Schwarz]

 •  Als Friedrichs Nachfolger und Erbe auf Schloss Planitz fand ich Rudolf, später d.Ä. genannt (HDL). Wenn tatsächlich das Schloss nach Friedrichs Tod an den Bruder Hans (†1476) kam, kann das so gedeutet werden, dass der Sohn Rudolf noch nicht mündig war, so dass das Schloss bis zu seiner Mündigkeit an seinen Onkel (und Vormund) Hans kam. Rudolf d.Ä. starb 1530. Friedrich starb 1466. Wenn beide Vater und Sohn sind, muss der Sohn beim Tod des Vaters tatsächlich unmündig gewesen sein, so dass das Schloss zwischenzeitlich an Friedrichs Bruder kommen musste (HDL).


2019 9 1