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Vater: C-28/b Paul Lemmel c061
(* etwa ?1495), † um 1530
Seine Witwe heiratet den Steffen Schumann, der 1535 des Mordes an seinem unmündigen Stiefsohn angeklagt wird.
∞ (etwa ?1520/1525) mit ... .... c912
(* etwa ?1500)
sie ∞2) vor 1535 mit Steffan Schumann c054
(* etwa ?1495)
1535 des Mordes an seinem Stiefkind, dem unmündigen Lemmel-Sohn, bezichtigt. Siehe Scu-29/s
1. ... c913, (* etwa ?1520/1530), † vor 1535
• 1535 ist Steffan Schumann in der Acht; er wird von Paul Lemmel mit recht wegen eines Mordes gefordert, der an Paul Lemmels Vetter, einem unmündigen Kinde, desselben Steffan Schumanns Stiefsohn, geschehen ist.
[H. Ermisch: Das Chemnitzer Achtbuch. In: Mtlgn des Vereins für Chemnitzer Geschichte, Jahrbuch 7, Chemnitz 1891, Seiten 23ff.]
→ Bei Herbert E. Lemmel, "Herkunft" S.187, unrichtig auf 1502 datiert.
→ Das ermordete unmündige Kind, das als "Vetter" Paul Lemmels bezeichnet ist, muss nach heutiger Bezeichnung sein Neffe sein, der etwa zwischen 1520/1530 geboren sein dürfte. Paul muß also einen Bruder gehabt haben, der vor 1535 starb und dessen Witwe vor 1535 den Steffan Schumann heiratete. Alle bekanntenLemmel-Brüder leben 1535 noch, so dass meinen einen weiteren Bruder annehmen muss.
→ Eine andere Möglichkeit: Paul Lemmels Schwester könnte in zweiter Ehe den Steffan Schumann geheiratet haben, der dann den Sohn aus erster Ehe (der nicht Lemmel heißt) ermordete.