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Familie Schumann aus Danzig - Index
1. Hans-Dietrich Lemmel: Die Danziger
Ratsfamilie Schumann
Gedruckt im "Danziger Hauskalender 1999", Danziger Verlagsgesellschaft
Paul Rosenberg, Eckernförde.
Seither unwesentlich ergänzt und mit zusätzlichen Abbildungen
versehen.
2. Hans-Dietrich Lemmel: Der
Schumannsche Adelsbrief
3. W.F.H. Zernecke: Familie Schumann
Aus der "Geschichte der Familie Zernecke", Graudenz
1900
4. Erich Lemmel: Aus einer Chronik der
Familie Schumann
Aus dem Westpreußen-Jahrbuch Band 14, 1964, Verlag Fahle in
Münster(Westfalen):
5. Wilfried Kuckein: Einige Fotos zur
Familie Schumann
6. Hans-Dietrich Lemmel: Stammtafel
Schumann
7. Hans-Dietrich Lemmel: Ahnentafel Marie
Schumann *1824
mit einem einführenden Text
8. Unsere Verwandtschaft mit Copernicus
Einige Besonderheiten der Danziger Stadtverfassung
Ursprünglich gab es zwei Städte: Die Altstadt, und die vom Deutschen
Orden gegründete Rechte Stadt.
Später gab es einen gemeinsamen Rat für Altstadt und Rechte
Stadt.
Drei "Ordnungen" der
Stadtverwaltung: Der Rat, das Gericht, und die "Dritte Ordnung". Dazu
der königliche Burggraf,
der darüber wacht, dass die Rechte des polnischen Königs
beachtet werden.
Der Rat besteht aus 4 Bürgermeistern und den Ratmannen. Einer der
Bürgermeister wird zum Präsidenten
der Ratsversammlung bestimmt. Angestellte des Rates sind der Syndicus und die Stadtschreiber (auch Sekretäre genannt).
Das Gericht besteht aus den
gewählten Schöppen
und den vom Rat eingesetzten Richtern.
Zwei Gerichte für Altstadt und Rechte Stadt.
Die "Dritte Ordnung": Das sind
Vertreter der Bürgerschaft, die Hundertmänner, je 25 für
jedes der vier "Quartiere" (=Stadtviertel), mit je einem Quartiermeister. Von Amts wegen sind
darunter die Elterleute der wichtigsten Handwerke, sowie pro
Stadtviertel zwei Katholiken. Die Stadtviertel sind: Koggen-Quartier, Hohes Quartier, das Breite Quartier, und das Fischer-Quartier.
"Rat und Schöffen konnten ohne Zustimmung der Quartiere nichts
ausrichten."
Einzelheiten haben sich im Laufe der Jahrhunderte geändert. Diese
Verfassung galt bis zur Annexion Danzigs durch Preußen.